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Wann muss eine Urne beigesetzt werden?

Die Antwort auf die Frage – Wann muss eine Urne beigesetzt werden? – wird viele erstaunen: Denn, es gibt keine große Eile!

„Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden.“ steht im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) – und weiter: „Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.“

Man hat also Zeit. Dadurch kann man die Urnenbeisetzung besser planen, kann Angehörigen, auch wenn sie weit weg wohnen, genügend Zeit geben, in Ruhe anzureisen und man kann viele Entscheidungen im Kreise der Familie viel besser überdenken. Zum Beispiel wenn man das Problem hat, dass Angehörige noch in Urlaub sind und ein Rückflug vor der ursprünglich geplanten Zeit mit enorm hohen Kosten verbunden wäre. Oder wenn Familienangehörige vor anderen wichtigen Termin stehen, etwa einem Umzug oder wichtigen beruflichen Terminen, und könnten nur schwer an einer baldigen Beisetzung teilnehmen.

Hier ist die Urnenbeisetzung eine sehr flexible Lösung. Natürlich kann man eine solche Beisetzung nicht beliebig hinauszögern, aber wenige Wochen sind kein Problem (siehe oben). Nicht alle Entscheidungen müssen daher sofort getroffen werden. Trotzdem sollte zeitnah gehandelt werden, da der Beisetzungsakt einen wesentlichen Meilenstein in der emotionalen Bewältigung der Trauer darstellt.

Es ist ja so, dass sich die meisten Menschen bei Bestattungen nur wenig oder gar nicht auskennen. Da wird unsere Hilfe und Erfahrung umso bedeutsamer. Viele Menschen lassen sich von uns beraten und sind dankbar für unsere Empfehlungen, die sich an ihren Wünschen orientieren.

Meist entscheiden sich Angehörige entweder zuerst für die Trauerfeier mit Sarg, und dann erfolgt die Urnenbeisetzung in eher kleinerem, familiärem Rahmen, oder aber für eine Trauerfeier mit Urne.

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