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Vorsorge aktuell: Generationenberatung – Teil 2

In diesem Beitrag kommen wir zum zweiten Teil des Themas „Vorsorge und Generationenberatung“, zu den Punkten

2. Patientenverfügung

3. Pflegefall – finanzielle Aspekte

Die nachfolgend aufgeführten Texte stammen wiederum von unserem Partner der Solidar Sterbekasse aus Bochum.

2.  Patientenverfügung – die Verfügung gehört zu der medizinischen Vorsorge

Wir wünschen es niemanden und vor allem uns selbst nicht. Aber es kann der Fall auftreten, dass wir nicht in der Lage sind, über medizinische Maßnahmen und Eingriffe selbst zu entscheiden. Wir können lediglich im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen Vorsorge treffen.

Generell regelt die Patientenverfügung die Gesundheitsfürsorge, wenn eine volljährige Person den eigenen Willen nicht mehr selbst erklären kann. Diese Vollmacht kann im „Zentralen Vorsorgeregister“ hinterlegt werden. Krankenhäuser fragen dieses im Notfall ab und können direkt mit der bevollmächtigten Person Kontakt aufnehmen und ein Arzt muss dann die Patientenverfügung umsetzen.

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung an. Diese steht in ihrer derzeitigen Fassung im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH aus den Jahren 2016 & 2017.

Nehmen Sie sich die Zeit für sich selbst und vermeiden die Fremdbestimmung durch Dritte. Legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest, damit alles in Ihrem Sinne ist und bleibt.

Quelle dieses Textes: www.Solidar-Sterbekasse.de

3. Pflegefall – finanzielle Aspekte

Die dritte  Säule der persönlichen Vorsorge beschäftigt sich mit der Zeit der Pflege.

Es müssen die Finanzen geregelt werden, falls der Pflegefall eintritt. Es gilt eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zeigt auf, dass die Anzahl älterer Personen (67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 auf mindestens 22 Millionen steigt. Gegenüber dem Jahr 2013 ist das eine Steigerung um über 40%. Mit einer Wahrscheinlichkeit von über 30% steigt ab dem 80. Lebensjahr die Pflegebedürftigkeit.

Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen!

Als Pflegefall ist man auf Hilfe anderer Personen angewiesen und das ist unter anderem mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert und aufgrund von Berufstätigkeit und Ortsferne ist eine Betreuung durch Angehörige nicht immer bzw. rund um die Uhr möglich.

Knapp 3 Millionen Menschen beanspruchen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Großteil der Leistungsempfänger wird ambulant gepflegt und etwa 1 Million stationär (Stand 2015).

Die Pflegekosten übersteigen in der Regel die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Denn kann der Anspruchsteller die Kosten nicht selbst tragen, werden Ehegatten, Kinder und Enkel zur Kasse gebeten. Das Sozialamt geht nur bei Not in Vorleistung und fordert später das Geld von den Angehörigen zurück.

Der Irrglaube ist auch bei den Bestattungskosten weit verbreitet. Heutzutage muss jeder selbst für die dereinstigen Bestattungskosten vorsorgen oder die Kosten werden aus dem Nachlass gedeckt. Werden keine ausreichende Mittel hinterlassen, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) die Kosten übernehmen. Ist weder im Nachlass noch bei den Bestattungspflichtigen Vermögen vorhanden, erst dann kommt das Sozialamt für die Kosten auf. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung.

Quelle dieses Textes: www.Solidar-Sterbekasse.de

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